Hier können Sie als Selbstzahler kurzfristige Termine für ein Telefonat, einen Videocall über Zoom und einen Praxisbesuch buchen.
Sollten Sie keine freien Termine finden, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, wir können Ihnen bei Verfügbarkeit einen Termin freischalten.
Unsere Effektivberatung beinhaltet alle unsere Qualifikationen und Kompetenzen.
Bei der Buchung können Sie eine Auswahl treffen und Ihre Themen angeben.
Für Neukunden empfehlen wir, das 20 Minuten Kurzgespräch zum Einstieg und Kennenlernen.
Das 45 Minuten Gespräch dient der intensiven Beratung und Therapie.
Wenn ein guter Stand erarbeitet ist, dann sind weitere Kurzgespräche ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass wir bei der Planung 5 Minuten Zeitpuffer eingebaut haben, um mögliche Verzögerungen kompensieren zu können.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Sollten Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.
Wir freuen uns auf Sie!
Montag – Freitag
von 9:00 – 19:00 Uhr
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden. Sie können sich beim Allgemeinmediziner, beim Facharzt für Psychiatrie und beim Psychotherapeuten ein Rezept für die Ergotherapie (Heilmittelverordnung 13) für die psychisch-funktionelle Behandlung ausstellen lassen.
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vor, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die ergotherapeutische Leistung zu bezahlen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Gebühren befreit sind, müssen 10 % der Behandlungskosten plus 10 € für das Rezept selbst tragen.
Mit Privatpatienten schließen wir Honorarverträge ab.
Ja, das können Sie.