Im Vergleich zur Ergotherapie braucht die Psychotherapie keine medizinische Ausbildung. Sie betreibt unter anderem Ursachenforschung für Verhalten in der Vergangenheit und geht oftmals tief in die Kindheit zurück. Die Ergotherapie ist auf das Handeln und die aktuellen Alltagssituationen ausgelegt, beschäftigt sich unter anderem mit der ganzheitlichen Befindlichkeit in medizinischer Hinsicht und dem aktuellen Leidensdruck. Die Ergotherapie wird in mehreren medizinischen Bereichen eingesetzt.
Die Psychotherapie muss bei den Krankenkassen bewilligt werden und steht dem Patienten in unterschiedlicher Menge zur Verfügung.
Die Ergotherapie muss nicht bewilligt werden und wird vom Arzt und Psychotherapeuten so lange und oft verordnet, wie eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Beide Therapieformen ergänzen sich sinnvoll.
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden. Sie können sich beim Allgemeinmediziner, beim Facharzt für Psychiatrie und beim Psychotherapeuten ein Rezept für die Ergotherapie (Heilmittelverordnung 13) für die psychisch-funktionelle Behandlung ausstellen lassen.
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vor, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die ergotherapeutische Leistung zu bezahlen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Gebühren befreit sind, müssen 10 % der Behandlungskosten plus 10 € für das Rezept selbst tragen.
Mit Privatpatienten schließen wir Honorarverträge ab.
Wir begrüßen sehr, dass es seit April 2024 eine Blankoverordnung gibt, unter anderem für die Krankheitsbilder Depression und Demenz. Das bedeutet, dass die Ärzte bereitwilliger verordnen und Hilfe zur Verfügung stellen können, weil deren Budget nicht belastet wird.
Hierfür kreuzt der Arzt auf der Heilmittelverordnung 13 „Ergotherapie“ an, trägt eine PS3 oder PS4 Diagnose ein und schreibt in den Bereich Heilmittel: „BLANKOVERORDNUNG“ in großen Buchstaben, damit es von der gesetzlichen Krankenkasse akzeptiert wird.
Bei Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung
Ja, das können Sie.
Montag – Freitag
von 9:00 – 19:00 Uhr
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden. Sie können sich beim Allgemeinmediziner, beim Facharzt für Psychiatrie und beim Psychotherapeuten ein Rezept für die Ergotherapie (Heilmittelverordnung 13) für die psychisch-funktionelle Behandlung ausstellen lassen.
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vor, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die ergotherapeutische Leistung zu bezahlen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Gebühren befreit sind, müssen 10 % der Behandlungskosten plus 10 € für das Rezept selbst tragen.
Mit Privatpatienten schließen wir Honorarverträge ab.
Ja, das können Sie.