… in den hellen Praxisräumen mit Weitblick in die Natur in der grünen Karlsruher Waldstadt oder buchen Sie ein persönliches Telefonat oder einen Videocall.
Wir sind mit Herz und Kompetenz für Sie da.
Emotionale Ausgewogenheit und ein klarer Verstand lassen uns angemessen handeln.
Heike Marie Seewald
Montag – Freitag
von 9:00 – 19:00 Uhr
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden. Sie können sich beim Allgemeinmediziner, beim Facharzt für Psychiatrie und beim Psychotherapeuten ein Rezept für die Ergotherapie (Heilmittelverordnung 13) für die psychisch-funktionelle Behandlung ausstellen lassen.
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vor, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die ergotherapeutische Leistung zu bezahlen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Gebühren befreit sind, müssen 10 % der Behandlungskosten plus 10 € für das Rezept selbst tragen.
Mit Privatpatienten schließen wir Honorarverträge ab.
Ja, das können Sie.