Information zur Verordnung

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

Verordnung

  • Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden
  • Sie können sich beim Allgemeinmediziner, beim Facharzt für Psychiatrie und beim Psychotherapeuten ein Rezept für die Ergotherapie (Heilmittelverordnung 13) für die psychisch- funktionelle Behandlung ausstellen lassen
  • Sollten Sie hierzu Fragen haben beantworten wir Ihnen diese gern telefonisch oder per Email
  • Als Selbstzahler informieren Sie sich bitte in der Praxis

Die Verordnung der ergotherapeutischen Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.

Ein Arzt darf eine notwendige Verordnung Ergotherapie nicht ablehnen. Patienten haben nach § 32 SGB V Anspruch auf eine aureichende, zweckmäßige und notwendige Verorgung. Dazu gehört auch die entsprechende Versorgung mit Heilmitteln (als Heilmittel ist u.a. die Ergotherapie gemeint).

Liegt eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie vor, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die ergotherapeutische Leistung zu bezahlen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Gebühren befreit sind, müssen 10% der Behandlungskosten plus 10 € für das Rezept selbst tragen.

Mit Privatpatienten schließen wir Honorarverträge ab. Möchten Sie hierzu nähere Informationen, rufen Sie bitte bei uns an.

Vor Beginn jeder Behandlung wird vom Therapeuten eine Befunderhebung durchgeführt und mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen individuelle Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt. Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der Behandlung und halten den Kontakt mit dem zuständigen Arzt.